Project Description

Ennsfluss – Stausee Rubring/ Thaling  (Wimmerwasser OÖ+NÖ)

Der Fischereiverein Enns bewirtschaftet im Ennsfluss zwischen den Kraftwerken Thaling/ Thurnsdorf und Ernsthofen/Mühlrading aktuell zwei getrennte Gewässerstrecken, für die es eine Kombikarte gibt.

Wimmerwasser im Staubereich Thaling/ Rubring: Die Revierlänge in beträgt rund 450 Meter. Alle Grenzen sind mit Grenztafeln gekennzeichnet.
Ca 2 km flussaufwärts bewirtschaftet der Fischereiverein Enns im Fließbereich das Hörwertnerwasser.

GRENZEN: Thaling Staubereich (NÖ-rechts und OÖ-links)

Grenzen in O.Ö.: von der Grenztafel oberhalb des Segelclubs in Thaling bei Kilometer 9,528 flussabwärts bis Kilometer 9,050.
(Grenztafeln vorhanden)

Grenzen in N.Ö.: von der Grenztafel in Rubring bei Kilometer 9,500 oberhalb des Gasthauses Karinger flussabwärts bis zu Flusskilometer 9,050.
(Grenztafeln vorhanden)

Tageskarte online: Bündellizenz Fließbereich (Hörwertner) und Staubereich

Es dürfen pro Jahr maximal 70 Edelfische, und davon höchstens 15 Äschen und 1 Huchen entnommen werden.
Pro Fischtag 10 Fische, davon maximal 3 Edelfische (Aalrutte, Hecht, Zander, Wels, Karpfen, Schleie, Maräne, und Salmoniden aller Art) und max. 1 Huchen.

Jeder Fang eines Huchen (catch&release) ist unverzüglich dem Fischereiverein Enns an buero@fvenns.at zu melden.

a) Gefischt werden darf mit 2 Angelruten mit je 1 Haken oder mit 2 Angelruten und 2 Nymphen,
b) Beim Spinn – und Posenfischen mit Kunstköder oder totem Köderfisch sind auch mehrere Mehrfachhaken erlaubt,
c) Raubfischen verboten vom 16.2.-31.5., (ab 16.3. sind kleine Spinnköder erlaubt),
d) vom 16.9. bis 15.3. sind kleine Spinnköder (Kunstköder und toter Köderfisch unter 10 cm Länge oder Mepps kleiner als Größe 5) untersagt

Erlaubt:

a) Anfüttern,
b) Nachtfischen,
c) Fischen vom Boot
d) das Mitfischen von Kindern unter Aufsicht und unter Einhaltung der gesetzlichen Landesbestimmungen und der Gesamtanzahl der Angelgeräte.

Aalrutte             AR       40        16.11. – 28.2.
Hecht                 HE       60        01.02. – 31.05.
Karpfen             KA       40        01.05. – 31.05.
Wildkarpfen     WKA   40        01.05. – 30.6. (nur in NÖ)
Näsling              NA       35        16.03. – 31.05.
Rußnase            RN       30        16.04. – 15.06.
Schleie               SC       30        16.05. – 30.06.
Wolgazander    WZ      35        01.02. – 31.05.
Zander               ZA       50        01.02. – 31.05.
Äsche                 AS       35        01.03. – 30.04.
Huchen             HU      100      16.02. – 31.05.
Regenbogenf.  RF       30        01.12. – 15.03.
Bachforelle,     BF          30           16.09. – 15.03.
Fischbestand überwiegend Forellen und Äschen, aber auch Huchen, Hechte, Karpfen und Weißfische.