Project Description
Hamberger Altarm
Im Jahre 2003 fertig gestellter, renaturierter, landschaftlich sehr reizvoller und schöner, fischreicher, Altarm in Enghagen, Gmd. Enns. Lizenzabgabe ist nur an Mitglieder.
Grenze:
Mündung in die Donau.
Im Schongebiet ist das Fischen ganzjährig nicht gestattet. Das Ufer im Bereich des Schongebietes – siehe blg. Karte – sollte nach Möglichkeit nicht betreten werden. Das Schongebiet ist mit Tafeln mit Aufschrift „Schongebiet“ gekennzeichnet. Nachtfischen ist vom 01. Juli bis 31. Dezember nur unter Verwendung einer Positionslampe erlaubt.
Unter den Begriff „Edelfisch“ im Sinne dieser Bestimmungen fallen der Karpfen, der Hecht, der Zander, die Aalrutte und der Wels.
Unter den Begriff „Raubfisch“ im Sinne dieser Bestimmungen fallen der Hecht, der Zander und der Wels.
Unter den Begriff „sonstige Fische“ im Sinne dieser Bestimmungen fallen alle oben nicht angeführten Fischarten wie z. B. Forelle, Barsch, Aal, Schied, Weißfische usw.
Die vorstehenden Bestimmungen wurden mit der zuständigen Behörde abgesprochen und in der Vorstandssitzung v. 29.10.2003 einstimmig beschlossen.
An den Ufern wurden mit nicht unbeträchtlichem Aufwand Initialpflanzungen durchgeführt. Diese Pflanzen sollen den Fischen u.a. Tieren Laich- und Nistmöglichkeiten, Unterstand und Versteckmöglichkeiten bieten. Nehmen sie bitte Rücksicht auf diese Pflanzungen. Es gibt genügend nicht bepflanzte Flächen dazwischen, die zum Fischen hervorragend geeignet sind. Alle Mitglieder werden in diesem Sinne um strikte Einhaltung der Bestimmungen und um „schonenden Umgang“ mit unserem Naturjuwel „Hambergeraltarm“ ersucht.
Mitfischen von Kindern im Hambergeraltarm:
Lt. Beschluss in der Vorstandssitzung vom 15.01.2007 können Kinder bis 15 Jahre kostenlos mit einem Elternteil „mitfischen“. Die Höchstanzahl der Angelruten, sowie der „Höchstausfang pro Tag“ und der „Maximalausfang“ für das lgd. Jahr dürfen nicht überschritten werden. Das Kind muss in der Lizenz des Mitgliedes (Elternteil) eingetragen sein.
Das Fischen vom Boot aus ist verboten. Erlaubt ist das Fischen mit zwei Stangen mit je einem Einzelhaken. Das Anfüttern ist verboten, die Futterspirale und die „Eisbombe“ sind jedoch erlaubt.
Die Verwendung von Drillingen ist nur beim Spinnfischen und beim Fischen mit totem Köderfisch (nur 1 Drilling) erlaubt. Generelles Spinnfischverbot bis 01. Juni des lfd. Jahres.
Jahreslizenz: Wöchentlich zwei Fischtage. Gestatteter Maximalausfang pro Jahr: 20 Stk. Karpfen, 5 Stk. „Raubfische“, Gestatteter Ausfang pro Tag: zwei „Edelfische“, davon ein „Raubfisch“, sowie drei „sonstige Fische“.
Tageslizenz „ Raubfisch“: Gestatteter Ausfang pro Tag: zwei „Edelfische“, davon ein „Raubfisch“, sowie drei „sonstige Fische“.
Tageslizenz „ Friedfisch“: Gestatteter Ausfang pro Tag: zwei Karpfen, sowie drei „sonstige Fische“.
Brittelmaße:
- Hecht 60 cm
- Karpfen 40 cm
- Zander 45 cm
- Wels 90 cm
Alle anderen Fische Brittelmaße lt. oö. Fischerbüchl!